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   LSG Niedersachsen-Bremen, 04.07.2007 - L 11 AL 11/06   

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LSG Niedersachsen-Bremen, 04.07.2007 - L 11 AL 11/06 (https://dejure.org/2007,117670)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 04.07.2007 - L 11 AL 11/06 (https://dejure.org/2007,117670)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 04. Juli 2007 - L 11 AL 11/06 (https://dejure.org/2007,117670)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 05.09.2006 - B 7a AL 14/05 R

    Arbeitslosenhilfe - Sperrzeit - Ablehnung eines Arbeitsangebots - Inhalt und Form

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 04.07.2007 - L 11 AL 11/06
    Wesentlich ist jede tatsächliche oder rechtliche Änderung, die sich auf Grund oder Höhe der bewilligten Leistung auswirkt (vgl. nur BSG, Urteil vom 5. September 2006 - B 7a AL 14/05 R - recherchiert in Juris).

    Dabei ist kein (eigentlicher) Kausalitätsnachweis dahin erforderlich, dass der Arbeitgeber den Arbeitslosen bei Erfüllung des von ihm geforderten Verhaltens auch tatsächlich eingestellt hätte; ausreichend ist grundsätzlich (im Sinne einer typisierenden Kausalität), dass der Arbeitslose nach seinen Vorkenntnissen für die angebotene Arbeit in Betracht kommt (BSG, Urt. vom 5. September 2006, a.a.O. m.w.N.).

  • BSG, 09.12.2003 - B 7 AL 106/02 R

    Ruhen des Arbeitslosenhilfeanspruchs - Sperrzeit - Ablehnung des Arbeitsangebots

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 04.07.2007 - L 11 AL 11/06
    Nach den vom Bundessozialgericht aufgestellten Kriterien (SozR 4-4100 § 119 Nr. 3 S 9 ff.), ist das Bewerbungsschreiben des Klägers einer Nichtbewerbung gleichzusetzen.

    Vor dem Hintergrund der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung zum Informationsrecht des Arbeitgebers ist der Arbeitslose allerdings nicht gehalten, ausschließlich positive Gesichtspunkte zu erwähnen und sich so in einem überzogen positiven Licht darzustellen, zumal, wenn er Gefahr laufen würde, eine derartige Selbstdarstellung in einem anschließenden Gespräch nicht durchhalten zu können (BSG SozR 4-4100 § 119 Nr. 3 S. 10).

  • BSG, 14.07.2004 - B 11 AL 67/03 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Arbeitsablehnung - Versäumung des Rückrufs beim

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 04.07.2007 - L 11 AL 11/06
    Erforderlich ist insoweit nur leichte Fahrlässigkeit (vgl. hierzu auch BSG SozR 4-4300 § 144 Nr. 12 S. 55; BSGE 93, 105, 107 = SozR 4-4300 § 144 Nr. 8; Henke in Eicher/Schlegel, SGB III, Stand März 2006, § 144 RdNr. 317; Marschner in GK-SGB III, Stand Februar 2006, § 144 RdNr. 113; aA Valgolio in Hauck/Noftz, SGB III, Stand V/04, § 144 RdNr. 117; Benkel in PK-SGB III, 2. Aufl. 2004, § 144 RdNr. 75; wohl auch Winkler in Gagel, SGB III, Stand Januar 2005, § 144 RdNr. 140 f).
  • SG Aachen, 26.01.2007 - S 8 AL 11/06

    Arbeitslosenversicherung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 04.07.2007 - L 11 AL 11/06
    Auf gerichtliche Verfügung vom 13. Dezember 2005, in dem darauf hingewiesen wurde, dass die Berufungssumme von 500, 00 EUR überschritten sein dürfte, weil Streitgegenstand eine dreiwöchige Sperre bei einem wöchentlichen Leistungssatz von 177, 59 EUR sei, wurde das Zulassungsverfahren als Berufungsverfahren unter dem Az: L 8 AL 11/06 und nunmehr nach Änderung des Geschäftsverteilungsplanes unter dem Az.: L 11 AL 11/06 fortgeführt.
  • BSG, 15.12.2005 - B 7a AL 46/05 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - unbefristete Fortsetzung eines

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 04.07.2007 - L 11 AL 11/06
    Erforderlich ist insoweit nur leichte Fahrlässigkeit (vgl. hierzu auch BSG SozR 4-4300 § 144 Nr. 12 S. 55; BSGE 93, 105, 107 = SozR 4-4300 § 144 Nr. 8; Henke in Eicher/Schlegel, SGB III, Stand März 2006, § 144 RdNr. 317; Marschner in GK-SGB III, Stand Februar 2006, § 144 RdNr. 113; aA Valgolio in Hauck/Noftz, SGB III, Stand V/04, § 144 RdNr. 117; Benkel in PK-SGB III, 2. Aufl. 2004, § 144 RdNr. 75; wohl auch Winkler in Gagel, SGB III, Stand Januar 2005, § 144 RdNr. 140 f).
  • BSG, 18.08.2005 - B 7a AL 4/05 R

    Minderung des Arbeitslosengeldes - verspätete Meldung - frühzeitige Arbeitssuche

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 04.07.2007 - L 11 AL 11/06
    Dabei ist - wie der erkennende Senat zuletzt (Urteil vom 9. Februar 2006 - B 7a AL 58/05 R) betont hat - ein subjektiver Fahrlässigkeitsmaßstab zu Grunde zu legen (vgl. auch BSGE 95, 80, 83 = SozR 4-4300 § 140 Nr. 2; BSG SozR 4-1500 § 95 Nr. 1 S. 5).
  • BSG, 27.05.2003 - B 7 AL 4/02 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - wichtiger Grund - Zuzug zum

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 04.07.2007 - L 11 AL 11/06
    Dies gilt - im Sinne einer Obliegenheit (vgl. zu Obliegenheitsverletzungen im Sperrzeitrecht BSG, SozR 4-4300 § 144 Nr. 9 S 41; SozR 4-4300 § 144 Nr. 3 S. 10 ff.) - auch dann, wenn es sich bei der Bewerbung um die bloße Befolgung eines Vermittlungsvorschlags des Arbeitsamtes handelt.
  • BSG, 26.10.2004 - B 7 AL 98/03 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe - Lösung des unbefristeten

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 04.07.2007 - L 11 AL 11/06
    Dies gilt - im Sinne einer Obliegenheit (vgl. zu Obliegenheitsverletzungen im Sperrzeitrecht BSG, SozR 4-4300 § 144 Nr. 9 S 41; SozR 4-4300 § 144 Nr. 3 S. 10 ff.) - auch dann, wenn es sich bei der Bewerbung um die bloße Befolgung eines Vermittlungsvorschlags des Arbeitsamtes handelt.
  • BSG, 18.08.2005 - B 7a/7 AL 94/04 R

    Minderung des Arbeitslosengeldes wegen verspäteter Meldung - frühzeitige

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 04.07.2007 - L 11 AL 11/06
    Dabei ist - wie der erkennende Senat zuletzt (Urteil vom 9. Februar 2006 - B 7a AL 58/05 R) betont hat - ein subjektiver Fahrlässigkeitsmaßstab zu Grunde zu legen (vgl. auch BSGE 95, 80, 83 = SozR 4-4300 § 140 Nr. 2; BSG SozR 4-1500 § 95 Nr. 1 S. 5).
  • BSG, 09.02.2006 - B 7a AL 58/05 R

    Aufhebung der Arbeitslosengeldbewilligung für die Vergangenheit - Nichtmitteilung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 04.07.2007 - L 11 AL 11/06
    Dabei ist - wie der erkennende Senat zuletzt (Urteil vom 9. Februar 2006 - B 7a AL 58/05 R) betont hat - ein subjektiver Fahrlässigkeitsmaßstab zu Grunde zu legen (vgl. auch BSGE 95, 80, 83 = SozR 4-4300 § 140 Nr. 2; BSG SozR 4-1500 § 95 Nr. 1 S. 5).
  • BSG, 13.03.1997 - 11 RAr 25/96

    Wichtiger Grund für die Ablehnung des Arbeitsangebotes, besondere Härte bei

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.03.2013 - L 11 AL 162/11
    Die Klage auf Wiederaufnahme des Berufungsverfahrens L 11 AL 11/06 wird als unzulässig verworfen.

    Der Kläger begehrt die Wiederaufnahme des Berufungsverfahrens L 11 AL 11/06, in dem es um die Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosenhilfe für die Zeit vom 22. Mai bis 11. Juni 2003 sowie um eine hieraus resultierende Erstattungsforderung ging.

    Am 15. Februar 2010 beantragte der Kläger die Wiederaufnahme des Berufungsverfahrens L 11 AL 11/06.

    Am 12. Dezember 2011 hat der Kläger erneut die Wiederaufnahme des Berufungsverfahrens L 11 AL 11/06 beantragt.

    die Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 580 Nr. 8 ZPO gegen das Urteil des LSG Niedersachsen-Bremen vom 4. Juli 2007 (L 11 AL 11/06) zuzulassen.

    Es wird darauf hingewiesen, dass der Senat im Falle weiterer unzulässiger Klagen auf Wiederaufnahme des Berufungsverfahrens L 11 AL 11/06 die Auferlegung von Verschuldenskosten wegen Missbräuchlichkeit der Rechtsverfolgung gemäß § 192 Abs. 1 S 1 Nr. 2 SGG prüfen wird.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 02.11.2010 - L 11 AL 27/10
    Die Klage auf Wiederaufnahme des Berufungsverfahrens L 11 AL 11/06 wird als unzulässig verworfen.

    Der Kläger begehrt die Wiederaufnahme des Berufungsverfahrens L 11 AL 11/06, in dem es um die Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosenhilfe für die Zeit vom 22. Mai 2003 bis 11. Juni 2003 sowie um eine hieraus resultierende Erstattungsforderung ging.

    Am 15. Februar 2010 hat der Kläger die Wiederaufnahme des Berufungsverfahrens L 11 AL 11/06 beantragt.

    die Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 582 Zivilprozessordnung gegen das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 4. Juli 2007 (L 11 AL 11/06) zuzulassen.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.01.2011 - L 11 AL 137/10
    Der erkennende Senat hat unter dem Az. L 11 AL 27/10 WA mit Beschluss vom 2. November 2010 die vom Kläger erhobene Klage auf Wiederaufnahme des Berufungsverfahrens L 11 AL 11/06 als unzulässig verworfen.

    Mit einem weiteren Beschluss vom 2. November 2010 hat der Senat den in dem Verfahren L 11 AL 27/10 WA zusätzlich gestellten Antrag auf Feststellung, dass das Berufungsverfahren L 11 AL 11/06 nicht durch formelle Einstellung des Revisionsverfahrens vor dem Bundessozialgericht (B 11a AL 27/07 H) beendet worden ist, ebenfalls als unzulässig verworfen.

    Schließlich hat der Kläger im Verfahren L 11 AL 27/10 WA ausdrücklich sowohl die Wiederaufnahme des Verfahrens L 11 AL 11/06 als auch die Feststellung, dass das Berufungsverfahren L 11 AL 11/06 nicht durch formelle Einstellung des Revisionsverfahrens vor dem Bundessozialgericht (B 11a AL 27/07 H) beendet worden ist, beantragt (vgl. Antrag Nr. 1 aus dem Schriftsatz vom 5. Februar 2010 sowie Nr. 6 des Schriftsatzes vom 19. September 2010).

    Die Anhörungsrüge gegen den Beschluss vom 2. November 2010, mit dem die Klage auf Wiederaufnahme des Berufungsverfahrens L 11 AL 11/06 als unzulässig verworfen worden ist, ist zudem deshalb unzulässig, weil diese Entscheidung nicht unanfechtbar i.S.d. § 178a Abs. 1 S 1 Nr. 1 SGG ist, sondern mit der Nichtzulassungsbeschwerde gem. § 145 SGG angefochten werden kann (vgl. etwa: Bundesverfassungsgericht, Nichtannahmebeschluss vom 9. Juli 2007 - 1 BvR 646/06, NJW 2007, 3418; Leitherer in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Auflage 2008, § 178a Rn 4 - jeweils m.w.N.).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.11.2013 - L 2 R 277/13
    Die hiergegen gerichtete Klage wies das SG Hildesheim mit Gerichtsbescheid vom 16. September 2005 ab; diese Entscheidung wurde durch das LSG Niedersachsen-Bremen mit Urteil vom 4. Juli 2007 (L 11 AL 11/06 = L 11 AL 27/10 WA = L 11 AL 162/11 WA) bestätigt.

    Außer den Gerichtsakten haben die Akten des SG Hildesheim S 30 R 121/11 sowie die Entscheidungen zu den Aktenzeichen L 8 AL 329/00 und L 11 AL 11/06 sowie die Verwaltungsakten der Beklagten vorgelegen und waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung und Entscheidungsfindung.

  • LSG Baden-Württemberg, 22.02.2017 - L 5 R 5035/14
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG (vgl. Urteil vom 24.01.2007 - B 12 KR 31/06 R - und vom 04.07.2007 - B 11 AL 11/06 R - jew. in juris) setzt eine Beschäftigung voraus, dass der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber persönlich abhängig ist.
  • LSG Baden-Württemberg, 21.10.2015 - L 5 R 5475/13
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG (vgl. BSG, Urteil 24.01.2007 - B 12 KR 31/06 R, juris; BSG, Urteil vom 04.07.2007 - B 11 AL 11/06 R, juris) setzt eine Beschäftigung voraus, dass der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber persönlich abhängig ist.
  • LSG Baden-Württemberg, 22.11.2017 - L 5 R 2582/16
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG (vgl. Urteil vom 24.01.2007 - B 12 KR 31/06 R - und vom 04.07.2007 - B 11 AL 11/06 R - jew. in juris) setzt eine Beschäftigung voraus, dass der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber persönlich abhängig ist.
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